KI-System kann sein Werk nicht urheberrechtlich schützen

Ein künstlich intelligentes KI-System kann ein von ihm erstelltes digitales Kunstwerk nicht urheberrechtlich schützen, hat das US Copyright Office entschieden.

Dr. Stephen Thaler, ein Wissenschaftler und Schöpfer des KI-Systems “Creativity Machine”, versuchte 2018 erstmals, das System selbst als Schöpfer eines Kunstwerks zu registrieren, und sagte, dass das Werk „autonom von einem Computeralgorithmus erstellt wurde, der auf einer Maschine läuft“.

Das Kunstwerk mit dem Titel “A Recent Entrance to Paradise” ist die Visualisierung des Systems einer simulierten Nahtoderfahrung eines Gehirns und zeigt einen belaubten, verlassenen Eisenbahnbogen, der mit violetten Wellen und welcher mir einer begleitenden Erzählung durchsetzt ist.

Das US Copyright Office lehnte die Registrierung des Stücks mit der Begründung ab, dass ihm „die menschliche Urheberschaft fehlte, die zur Untermauerung eines Urheberrechtsanspruchs erforderlich ist“.

Das Amt bestätigte seine Weigerung, der KI letzte Woche ein zweites Mal das Urheberrecht zu gewähren, und sagte, es werde keinen Anspruch anmelden, wenn es feststellt, dass ein Mensch das Werk nicht geschaffen hat.

Source: US Copyright Office

“Dear Mr. Abbott:
The Review Board of the United States Copyright Office (“Board”) has considered
Steven Thaler’s (“Thaler’s”) second request for reconsideration of the Registration Program’s
refusal to register a two-dimensional artwork claim in the work titled “A Recent Entrance to
Paradise” (“Work”). After reviewing the application, deposit copy, and relevant correspondence,
along with the arguments in the second request for reconsideration, the Board affirms the
Registration Program’s denial of registration.”

Source: United States Copyright Office, February 14, 2022